Lecanemab

Die Kurzbeschreibung fasst die Angaben der Fachinformationen zusammen.

Name des Produkts1

  • LEQEMBI (100mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung)

Die EU-Kommission erteilt Lecanemab am 15. April 2025 mit folgenden Auflagen die Zulassung.

  • Die Applikation von Lecanemab ist nur im Rahmen eines „Controlled Access Programs (CAP)“ in akkreditierten Zentren möglich. Diese Zentren sind erfahren in Diagnose und Behandlung der Alzheimer-Krankheit, haben Zugang zum MRT und verfügen über qualifiziertes medizinisches Fachpersonal für die Infusion.
  • Sämtliche Patienten, denen Lecanemab verordnet werden soll, müssen im CAP registriert werden.
  • Patienten, die mit Lecanemab behandelt werden, müssen einen Patientenpass erhalten und über die Risiken von Lecanemab informiert werden.

Indikation1

Kontraindikation1

  • Aktuelles cMRT (nicht älter als 6 Monate)
    • Hinweise auf cerebrale Amyloidangiopathie (CAA)
      • > 4 Mikroblutungen (Ø ≤ 1 cm)
      • ≥ 1 superfizielle Siderose
      • ≥ 1 vasogenes Ödem
      • signifikante cerebrale Mirkoangiopathie
  • Therapie mit Antikoagulanzien
  • Patienten mit nicht adäquat kontrollierten Blutungsstörungen
  • ApoE ε4-Homozygotie
  • Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff / einem der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels

Das Risiko für intrazerebrale Hämorrhagien kann erhöht sein.

  • Antikoagulanzien sind kontraindiziert.1
  • Die Anwendung von Thrombolytika ist zu vermeiden, außer bei unmittelbar lebensbedrohlichen Indikationen ohne alternative Therapie.1
  • Die gleichzeitige Anwendung von Thrombozytenaggregationshemmer ist zulässig.1
  • Die duale Thrombozytenaggregationshemmung ist keine absolute Kontraindikation aber eine Nutzen-Risiko Abwägung2

Dosierung1

10 mg pro kg Körpergewicht verabreicht als Infusion (Dauer ca. 1 Stunde) einmal alle 2 Wochen

Infusionsmonitoring1

  • Bei der ersten Infusion ist der Patient nach Abschluss der Infusion etwa 2,5 Stunden lang auf Anzeichen und Symptome infusionsbedingter Reaktionen zu überwachen.

Klinisches Monitoring1

  • Überprüfung der kognitiven Funktionen und Beurteilung der klinischen Symptome etwa alle 6 Monate zur Beurteilung des Krankheitsstadium bzw. der Wirksamkeit von Lecanemab.

ARIA1

  • Lecanemap kann ARIA auslösen (ARIA = Amyloid Related Imaging Abnormalities)
  • ARIA verlaufen üblicherweise asymptomatisch, mögliche Symptome umfassen Kopfschmerzen, Verwirrtheit, Sehstörungen, Schwindelgefühl, Übelkeit und Gangstörungen (selten Krampfanfall und Status epilepticus). Darüber hinaus können fokale neurologische Defizite auftreten.
  • Empfehlungen für Monitoring von ARIA und Maßnahmen bei Patienten mit ARIA sind im Folgenden zusammengefasst.

MRT-Monitoring1

  • MRT vor Behandlungsbeginn, nicht älter als 6 Monate
  • MRT vor der 3., 5., 7. und 14. Infusion (T2*/Gradientenecho, DWI, FLAIR)
  • Anschließend jährliche MRT-Kontrolle oder bei Auftreten neuer Fokalneurologie
  • Bei ARIA-Symptomen sind eine klinische Beurteilung und eine MRT durchzuführen.

ARIA-E1

MRT-Klassifizierung des Schweregradesa (FLAIR-Hyperintensität)

ARIA-E beschränkt auf Sulcus und/oder Kortex/Subkortex der weißen Substanz an einer Stelle <5 cm

5 bis 10 cm in der größten Einzelausdehnung oder mehr als eine betroffene Stelle, die jeweils <10 cm misst

>10 cm mit begleitender gyraler Schwellung und Verstreichen der Sulci, ≥ 1 separate/unabhängige Stelle der Beteiligung

Vorgehen bei Hinweisen auf ARIA-E

  • Asymptomatische/radiologisch leichte Fälle:
    Fortsetzung der Dosierung nach klinischem Ermessen möglich. Bei Fortsetzung der Therapie, verstärkte klinische und MRT-Überwachung. Erneuter MRT-Scan nach 1 – 2 Monaten um zu überprüfen, ob die ARIA-E abgeklungen ist (wenn Symptome vorhanden sind, auch früher).
  • Asymptomatisch moderat/schwer oder symptomatisch leicht/moderat/schwere Fälle:
    Aussetzen der Behandlung bis zur Auflösung der ARIA-E und die Symptome, sofern vorhanden, abgeklungen sind. Zur Beurteilung erneute MRT 2 bis 4 Monate nach Erstidentifikation von ARIA-E. Wiederaufnahme der Dosierung nach klinischem Ermessen.

ARIA-H1

MRT-Klassifizierung des Schweregradesa

  • Leicht: ≤ 4
  • Moderat: 5 bis 9
  • Schwer: ≥ 10
  • Leicht: 1 Fokusbereich
  • Moderat: 2 Fokusbereiche
  • Schwer: > 2 Fokusbereiche

Vorgehen bei ARIA-H

  • Asymptomatische/radiologisch leichte Fälle:
    Fortsetzung der Dosierung nach klinischem Ermessen möglich.
  • Symptomatische leichte/moderate oder radiologisch moderate Fälle:
    Dosisunterbrechung. Zur Beurteilung erneute MRT 2 bis 4 Monate nach Erstidentifikation von ARIA-H. Bei radiologischer Stabilisierung und eventuell vorhandene Symptome abklingen, ist eine Wiederaufnahme der Dosierung nach klinischem Ermessen möglich.
  • Asymptomatische schwer oder symptomatisch schwere Fälle:
    Dauerhaftes Absetzen der Therapie
  • Intrazerebrale Blutung > 1 cm:
    Dauerhaftes Absetzen der Therapie

Dauer der Therapie1

  • Intravenöse Applikation alle 14 Tage
  • Überprüfung alle 6 Monate der kognitiven Funktion und Beurteilung der klinischen Symptome.
  • Die Behandlung mit Lecanemab sollte beendet werden, wenn eine Progression zu einer moderaten Alzheimer-Krankheit stattgefunden hat. Die Einschätzung liegt beim behandelnden Arzt.

aDer radiografische Schweregrad ist definiert durch die Gesamtzahl der neuen Mikroblutungen gegenüber dem Ausgangswert oder die Gesamtzahl der Bereiche mit oberflächlicher Siderose.

AD: Alzheimer Krankheit; ApoE ε4: Apolipoprotein E ε4; ARIA: Amyloid Related Imaging Abnormalities (amyloid-bedingte Bildgebungsanomalien); ARIA-E: ARIA mit Ödemen/Effusion; ARIA-H: ARIA mit Hämosiderinablagerungen/Hämorraghie; CAA: zerebrale Amyloidangiopathie; CAP: Controlled Access Program; cMRT: craniale Magnet Resonanz-Tomographie; DWI: diffusionsgewichtete Bildgebung; FLAIR: fluid attenuated inversion recovery; MCI: Mild Cognitive Impairment; MMST: Mini-Mental-Status-Test; NaCl: Natriumchlorid; PASS: Post Access Safety Study.

Referenzen

  1. Leqembi® (Lecanemab). Fachinformation. Eisai. Stand April 2025. Verfügbar unter: https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/2025/20250415164782/anx_164782_de.pdf (Zugriff 16. Juni 2025).
  2. Projekt-Arbeitsgruppe Alzheimer Qualitätshandbuch der drei Berufsverbände der Fächer Neurologie, Psychiatrie und Nervenheilkunde (BDN/BVDP/BVDN). Oktober 2025.

Verantwortliche für das Kapitel:

  • Prof. Dr. med. Martin Südmeyer
  • Prof. Dr. med. Thomas Duning

Redaktion:

  • Dr. Martina B. Sintzel